Sonderthemen

Wir beraten Sie umfassend in steuerlichen Aspekten für verschiedene Bereiche und Lebenslagen.

Existenzgründer | Rechtsformgestaltung | Unternehmensnachfolge | Selbstanzeige | Vermietung & Verpachtung | Ärzte & Heilberufe | Photovoltaik

Existenzgründer

Lassen Sie Ihre Ideen Wirklichkeit werden und wachsen Sie mit uns.

Als Existenzgründer haben Sie sich entschieden, selbst am wirtschaftlichen Markt aufzutreten. Die Aufbauphase ist meist langwierig und benötigt auch Mut. Da ist es wichtig, einen Partner zu haben, der Sie in dieser Zeit begleitet und Ihnen insbesondere bei allen steuerlichen Angelegenheiten stets zur Seite steht.

Grundlage für Ihren Erfolg ist ein aussagekräftiger Businessplan

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihres Businessplans, der die Grundzüge Ihrer Geschäftsidee beinhalten soll, sowie bei der Finanzplanung und der besten Rechtsform für Ihre Unternehmensgründung.

Finanzielle Entscheidungen diskutieren Sie am besten mit uns, denn durch verschiedene betriebswirtschaftliche Auswertungen und Vorausplanung haben wir die geeigneten Mittel, um dies individuell mit Ihnen zu besprechen.

Unsere Leistungen für Gründer

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Gründerplans (Businessplan)
  • Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung
  • Beratung bei der Unternehmensform in steuerlicher Hinsicht (Einzelunternehmen, GmbH, AG, KG, OHG, UG)
  • Begleitung bei Bankgesprächen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Intensive Beratung und Begleitung während der Aufbauphase
  • Unterstützung bei der Suche nach Fördermitteln
  • Branchenübergreifende Hilfe durch unsere Kooperationspartner

Rechtsformgestaltung

Finden Sie mit uns die geeignete Rechtsform für Ihr Unternehmen.

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen zu finden ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Bei der Suche nach der geeigneten Rechtsform stellen wir Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile der Rechtsformen dar, sowie die gesetzlichen Bestimmungen und Pflichten, die in den verschiedenen Rechtsformen gelten.

Bei einem persönlichen Gespräch erläutern Sie uns eingehend Ihren Geschäftszweck und den Anlass für eine Gründung oder Auslagerung einzelner Unternehmensbereiche in neue Gesellschaften. Anschließend können wir die optimale Rechtsform für Sie finden, indem wir Ihre Bedürfnisse und Lebenssituation in die Bewertung miteinbeziehen.

Häufige Fragen bei der Wahl der richtigen Rechtsform

  • Wie ist die familiäre Situation?
  • Wie ist die finanzielle Lage?
  • Welche Haftungsrisiken gibt es?
  • Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es?
  • Wie sind die Eigentumsverhältnisse?
  • Wer soll die Geschäfte führen?

Unternehmensnachfolge

Gehen Sie mit uns die Schritte zur Unternehmensnachfolge oder Geschäftsübergabe.

Die optimale Planung der Unternehmensnachfolge ist neben privaten, erb- und haftungsrechtlichen Aspekten vor allem eine wichtige steuerrechtliche Thematik.

Dabei spielt die Rechtsform eine besondere Rolle. Aber auch der geeignete Zeitpunkt und insbesondere persönliche Merkmale sind ein wichtiger Baustein, um eine erfolgreiche Nachfolge des Unternehmens auf gesunde Beine zu stellen.

Häufige Fragen bei der Unternehmensnachfolge

  • Welche Steuern fallen bei der Übergabe an?
  • Wie lassen sich unnötige Steuerzahlungen verhindern?
  • Wie wird der Unternehmenswert berechnet?
  • Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Unternehmensnachfolge?

Selbstanzeige

Die Selbstanzeige gibt jedem Bürger die Möglichkeit, straffrei den Weg in die Steuerehrlichkeit zu gehen. Sie bedarf jedoch eine besondere Umsicht, da strafrechtliche und steuerliche Konsequenzen bedacht werden müssen.

Vorsicht ist insbesondere bei einer fehlerhaften Selbstanzeige geboten. Diese kann im Unglücksfall mehr Schaden anrichten, als Nutzen stiften. Die Selbstanzeige muss rechtzeitig und vollständig abgegeben werden und die hinterzogenen Steuern müssen fristgerecht nachgezahlt werden. Nur so kann einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung entgangen werden.

Kommen Sie mit Ihrem Anliegen zu uns. Wir beraten Sie individuell zum Thema Selbstanzeige und finden die passende Lösung für Sie.

In schwierigen Fällen arbeiten wir eng mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen.

Vermietung & Verpachtung

Steuer-Optimieren Sie mit uns Ihre Vermietungsobjekte.

Wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück vermieten oder verpachten erwirtschaften Sie nach dem Einkommensteuergesetz „Erträge aus Vermietung und Verpachtung“. Diese Erträge sind in Ihrer Einkommensteuer-Erklärung in einem eigenen Formblatt für das Finanzamt auszuweisen.

Bereits bei den Anschaffungskosten kann optimiert werden

Die erste steuerliche Beratung beginnt bereits bei der Ermittlung der Höhe der Anschaffungskosten (bzw. Herstellkosten, wenn Sie selbst als Bauherr auftreten) des Gebäudes. Wir erklären Ihnen ausführlich, welche Kosten hinzugerechnet werden dürfen und besprechen mit Ihnen die jährliche Abschreibung, die unter anderem bei denkmalgeschützten Häusern höher liegen kann, als bei einem neu gebauten Mehrfamilienhaus.

Auch die Umsatzsteuer spielt eine wichtige Rolle

Grundsätzlich ist die dauerhafte Vermietung von Objekten umsatzsteuerfrei. Allerdings hat man unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auf diese Umsatzsteuerfreiheit zu verzichten. Vor allem bei gewerblichen Mietern macht es Sinn, zur Umsatzsteuer zu optieren. Hier können in vielerlei Hinsicht Steuern gespart werden.

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung und denken für Sie an mögliche Punkte wie die Berechnung der Abschreibung, Optierung zur Umsatzsteuer sowie eine eventuelle Verteilung von Erhaltungsaufwendungen.

Beratung bereits vor dem Kauf

Wir bieten Ihnen eine unabhängige Beratung bereits vor dem Kauf oder Bau einer Immobilie an. Aus unserer Erfahrung heraus haben wir festgestellt, dass angegebene Renditen manchmal „schön gerechnet“ werden.

Wir ermitteln die für Sie wichtige Nettorendite und denken dabei auch an die Anschaffungsnebenkosten, Finanzierungskosten, Verwaltungskosten und vieles mehr. Wichtig ist auch, Mietausfälle und Instandhaltungsrücklagen bei der Renditeberechnung zu berücksichtigen sowie die steuerlichen Auswirkungen zu betrachten.

Schenkung einer Immobilie

Wir beraten Sie über die steuerlichen Auswirkungen einer Schenkung Ihrer Immobilie. Dabei untersuchen wir alle Möglichkeiten, das Objekt am steuerlich günstigsten an Ihre Erben zu übertragen. Auch Gestaltungsmöglichkeiten, weiterhin Mieteinnahmen zu erhalten (Nießbrauch) obwohl die Immobilie bereits an Erben übergeben wurde werden in die Betrachtung mit einbezogen.

Wir betrachten den Fall auch aus der anderen Perpektive: Was passiert, wenn Sie eine Immobilie erben oder geschenkt bekommen? Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage der Abschreibung sowie beim Vekauf des Vermietungsobjekts.

Unsere Leistungen für Immobilienbesitzer

  • Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Feststellung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • Ermittlung der Abschreibungen
  • Beratung hinsichtlich der Umsatzsteuer (steuerfrei / Option auf Steuerfreiheit)
  • Beratung vor dem Kauf einer Immobilie
  • Beratung hinsichtlich der Ertragsaussichten (Nettorendite)
  • Beratung bei Schenkung
  • Beratung bei Erbschaft
  • Steuerliche Auswirkung bei Schenkung/Erbsachaft
  • Beratung beim Verkauf der Immobilie

Ärzte & Heilberufe

Niedergelassene Ärzte sowie Therapeuten stehen einem starken Wandel im Gesundheitswesen gegenüber. Nicht nur die Sicherstellung der therapeutischen Leistung gegenüber Patienten ist wichtig, sondern auch ein nachhaltiger kaufmännischer Erfolg. Aus diesem Grund ist eine fundierte Beratung im steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich immer wichtiger.

Flexibel arbeiten im Alter

Zudem wünschen sich viele Ärzte verstärkt eine flexible Zeiteinteilung, um mehr Zeit für Familie und Freizeit zu haben oder auch um Elternzeit zu nehmen. Dazu gibt es eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten wie Job-Sharing-Gemeinschaften oder Organisationsgemeinschaften.

Eröffnung der eigenen Praxis

Hat man vor eine Praxis zu eröffnen, macht eine Beratung vor allem am Anfang Sinn, denn zu diesem Zeitpunkt stehen verschiedene steuerliche Entscheidungen an.
Bei all diesen Herausforderungen möchten wir Sie gerne begleiten.

Unsere Beratung für Ärzte und Therapeuten

  • Abgrenzung gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit
  • Abgrenzung der Selbständigkeit
  • Gewerbesteuer (Abfärbetheorie)
  • Umsatzsteuer (steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen)
  • Ärztliche Kooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften oder Organisationsgemeinschaften)
  • Beendigung der Tätigkeit (Verkauf und Übergabe)

Photovoltaik

Steuerliche Unterstützung für Stromerzeuger.

Wenn Sie vor haben in eine Photovoltaikanlage zu investieren, gelten Sie bereits ab Vertragsabschluss als Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Einkommensteuer-Erklärung sind Pflicht

Das heißt, dass Sie ab dem Monat, an dem Sie Ihre Rechnung für Ihre Photovoltaikanlage erhalten, jeden Monat Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln müssen.

Jährlich sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuer-Erklärung einschließlich einer Gewinnermittlung Ihrer Photovoltaikanlage abzugeben. Eine Umsatzsteuer-Erklärung ist ebenfalls einzureichen.

Abschreibung im Blick behalten

Die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage sind auf 20 Jahre verteilt abzuschreiben. Es gibt allerdings diverse Gestaltungsmöglichkeiten, wie Sonderabschreibungen oder die Wahl zwischen degressiver und linearer Abschreibung. Die optimale Lösung für Sie klären wir am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Durch unsere Programme (z. B. Elster und Datev®) können wir dies sehr effizient und damit kostengünstig anbieten.

Unsere Dienstleistungen für Sie

  • Steuerliche Beratung vor dem Kauf der Photovoltaikanlage
  • Renditeermittlung und Ertragsplanung
  • „Anmeldung“ beim Finanzamt
  • Bearbeitung des steuerlichen Erfassungsbogens
  • Erstellung der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Erstellung der Gewinnermittlung
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung
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